Handytarife inkl. Endgerät bieten Verbraucher*innen eine gute Möglichkeit beim neuen Smartphone Geld zu sparen. Beispielberechnungen von CHECK24 zeigen, dass sich in den Gerätepreisklassen von günstig bis hochpreisig bis zu 31 Prozent durch einen Kombivertrag (sog. Bundle) aus Tarif und Handy sparen lassen.
1 Bundle aus iPhone 15 und Tarif durchschnittlich fast 290 Euro günstiger gegenüber Einzelkauf
Das größte absolute Sparpotenzial haben Kund*innen beim Abschluss eines Handytarif mit dem iPhone 15. Gegenüber einem separaten Kauf des Handys und dem Abschluss eines Tarifs sparen sie bei einem Bundle durchschnittlich 21 Prozent bzw. 283 Euro. Auch beim iPhone 14 Pro gibt es ein Sparpotenzial von 17 Prozent bzw. 291 Euro.
„Wer nicht nur den neusten Technologiestandard 5G möchte, sondern auch viel Datenvolumen benötigt, für den sind Kombiverträge ideal“, sagt Maximilian Philipp, Geschäftsführer Mobilfunk bei CHECK24.
„Verträge ohne Smartphone bieten mehr Flexibilität, viel Datenvolumen ist jedoch meist teuer. Wer viel unterwegs surft und streamt, profitiert von einem Vertrag inklusive Smartphone und kann so mehrere Hundert Euro sparen.“ Auch bei günstigen Handys spart Bundle bis zu 218 Euro
Bei niedrigpreisigen Geräten lohnt sich die Kombination aus Tarif und Handy ebenfalls. Das relative Sparpotenzial ist etwa beim Samsung A25 am größten. Verbraucher*innen, die sich in diesem Fall für einen Vertrag aus Mobilfunktarif und Smartphone entscheiden, zahlen im Schnitt 31 Prozent bzw. 191 Euro weniger als beim separaten Kauf von Handy und Tarif. Durch ein Bundle mit dem Nothing Phone 2a sparen Verbraucher*innen im Schnitt 29 Prozent bzw. 218 Euro gegenüber dem separaten Kauf von Handy und Tarif.
Bei Smartphones, die sich im mittleren Preissektor bewegen, ist das Sparpotenzial durch einen Kombivertrag beim Google Pixel 8 am größten. Im Schnitt sparen Kund*innen hier 24 Prozent bzw. 229 Euro gegenüber dem Einzelkauf.
„Egal wie teuer das gewünschte Gerät ist – Verbraucherinnen und Verbraucher sollten in jedem Fall Kombiverträge und separate Handytarife vergleichen“, sagt Maximilian Philipp.
„Im Wesentlichen sind vier Komponenten entscheidend: das Datenvolumen und die Datengeschwindigkeit, 5G-Standard sowie die Vertragslaufzeit. Bundle-Verträge sind für Kundinnen und Kunden sinnvoll, die ausreichend Datenvolumen bei gleichzeitig hoher Datengeschwindigkeit im 5G-Netz wünschen und dabei weniger Wert auf vertragliche Flexibilität legen.“ Wann sich der Einzelkauf von Smartphone und Tarif lohnt
Je nach Nutzungsart kann auch der Einzelkauf die günstigere Wahl sein. Besonders für Kund*innen, die flexibel sein und nicht alle zwei Jahre einen neuen Tarif oder neues Handy wollen, bieten SIM-Only-Tarife mitunter die bessere Alternative.
„Tarife bis 15 GB Datenvolumen und mit LTE-Standard sind als SIM-Only-Tarife oft die geeignetere Wahl – insbesondere für diejenigen, die nicht alle zwei Jahre ein neues Smartphone benötigen“, sagt Maximilian Philipp
. „Wer sich dennoch für einen Bundle-Vertrag entscheidet, sollte darauf achten, den Vertrag zum Ende der 24-monatigen Laufzeit zu kündigen bzw. neu abzuschließen. Bei den meisten Bundle-Verträgen zahlt man ansonsten weiterhin den monatlichen Anteil des Geräts. Dieser würde etwa beim Wechsel auf einen SIM-Only-Tarif entfallen. Ein Vergleich der Angebote nach 24 Monaten ist in jedem Fall sinnvoll.“ Service für Kund*innen: 1-Klick-Kündigung und Vertragsverwaltung im CHECK24 Kundenkonto
Verbraucher*innen vergleichen auf CHECK24 die günstigsten Tarife für alle Gigabyte-Stufen und können ihren Wunschtarif einfach abschließen. Bestehende Verträge können jederzeit einfach und kostenlos über den 1-Klick-Kündigungsservice gekündigt werden. CHECK24 versendet die Kündigung des Handyvertrags direkt an den Anbieter. Über das Vergleichsportal abgeschlossene Handyverträge verwalten Kund*innen jederzeit in der CHECK24 App.
1Zur Berechnung der Gesamtersparnis wurde der günstigsten Gerätepreis bei CHECK24 Shopping sowie ein vergleichbarer Tarif ohne Handy von CHECK24 Mobilfunk verwendet. Aktionen oder Gutscheine wurden nicht einbezogen.