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Die Heilpraktiker-Zusatzversicherung wird als private Krankenzusatzversicherung angeboten. Alternativmedizinische Leistungen wie zum Beispiel Naturheilkunde und Akupunktur, die überwiegend Heilpraktiker anbieten, sind im Regelfall im Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung nicht enthalten. Die gesetzlichen Kassen übernehmen solche Kosten daher in der Regel nur sehr begrenzt oder überhaupt nicht.
Zwar haben manche gesetzliche Krankenversicherer ihren Tarifen vereinzelt Naturheilverfahren hinzugefügt, sie übernehmen jedoch nur einen geringen Teil der Kosten. Den Großteil der Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung muss der Versicherte auch in diesen Fällen selbst übernehmen. Mit einer privaten Ergänzungsversicherung haben Sie jedoch die Möglichkeit, Ihre eigenen Kosten zu senken.
Der Leistungsumfang hängt vom jeweiligen Anbieter und Tarif ab. In der Regel übernimmt eine Heilpraktikerversicherung die Kosten für Naturheilverfahren, die im Hufelandverzeichnis oder der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) enthalten sind. Hierzu gehören beispielsweise Akupunktur, Homöopathie, Osteopathie, Bioenergetik oder die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM).
Einige Versicherer legen in einem eigenen Verzeichnis fest, welche Therapien sie bezuschussen. Zusätzlich leisten die Tarife oftmals Zuzahlungen für Sehhilfen oder regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen.
* Beispielrechnung:
Gesamtersparnis: 55,93 € pro Monat oder 87 %
Berechnung von 04/2025