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Der Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung ist ganz einfach. Sie können zu jeder Kasse wechseln, die für Ihr Bundesland geöffnet ist.
Wenn Sie bereits mindestens 12 Monate Mitglied Ihrer Krankenkasse sind, können Sie mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten wechseln. Sollte Ihre Kasse den Zusatzbeitrag erhöhen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dann können Sie Ihre Krankenkasse auch wechseln, wenn Sie noch keine 12 Monate Mitglied sind.
Keine Bindungsfrist bei Arbeitgeberwechsel
Ebenfalls besteht für Versicherte bei einem Arbeitgeberwechsel ab dem 1. Januar 2021 die Möglichkeit ohne Bindungsfrist ihre Kasse zu wechseln. Voraussetzung ist lediglich, dass diese bis 14 Tage nach Arbeitsbeginn ihre neue Kasse wählen.
Als Arbeitnehmer können Sie ab einem Bruttojahreseinkommen von über 73.800 Euro (Stand: 2025) von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln. Als Selbstständiger, Freiberufler, Beamter oder Beamtenanwärter können Sie unabhängig von Ihrer Einkommenshöhe eine private Krankenversicherung abschließen.
Wenn Sie sich für eine private Krankenversicherung entschieden haben, müssen Sie einen Antrag bei der Versicherungsgesellschaft stellen. Vor dem Abschluss müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden. Bei Vorerkrankungen kann der Versicherer einen Risikozuschlag auf den regulären Beitragssatz verlangen oder Ihren Antrag in seltenen Fällen ganz ablehnen.
Bei einem Wechsel gehen Sie dennoch kein Risiko ein: Die Kündigung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse wird erst wirksam, wenn Sie die Annahmebestätigung Ihrer privaten Krankenversicherung bei der alten Kasse einreichen.
Wenn Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung unzufrieden sind, lohnt es sich, verschiedene Tarife miteinander zu vergleichen. Wechseln Sie beim selben Anbieter in einen gleichartigen Tarif, brauchen Sie keine erneuten Gesundheitsfragen zu beantworten.
In manchen Fällen kann es sich auch lohnen, zu einem anderen Versicherer zu wechseln. Dann müssen Sie allerdings wieder Gesundheitsfragen beantworten und verlieren womöglich einen Teil Ihrer Alterungsrückstellungen.
Tipp: Unsere Experten helfen Ihnen bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung gerne weiter. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail und wir beraten Sie über Ihre Wechselmöglichkeiten.
Bei CHECK24 können Sie auf beste Qualität zählen. Das Handelsblatt bewertete CHECK24 in einer Untersuchung als das Portal mit dem „Besten Versicherungsvergleich”. Weitere Informationen finden Sie hier.
Sie können von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wenn Sie wieder versicherungspflichtig werden. Als Arbeitnehmer ist das beispielsweise der Fall, wenn Ihr Einkommen wieder unter die Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro fällt. Als Selbstständiger können Sie wechseln, wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen und Ihr Einkommen unter dieser Versicherungspflichtgrenze liegt.
Bei einem Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung verlieren Sie allerdings Ihre aufgebauten Alterungsrückstellungen. Zudem gibt es eine Altersgrenze: Ab einem Alter von 55 Jahren können Sie in der Regel nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 4.300 Tarifvarianten der privaten Krankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 VVG weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie zudem rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 VVG weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
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