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Wichtigste Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung

Während die Leistungen in der privaten Krankenversicherung ganz individuell auf den Versicherten zugeschnitten werden können, sind sie bei der gesetzlichen Krankenversicherung größtenteils gesetzlich vorgegeben. Dennoch gibt es auch hier freiwillige Zusatzleistungen, die von Kasse zu Kasse variieren.

Bei CHECK24 können Sie auf beste Qualität zählen. Das Handelsblatt bewertete CHECK24 in einer Untersuchung als das Portal mit dem „Besten Versicherungsvergleich”. Weitere Informationen finden Sie hier.

Zusatzleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Rund 95 Prozent der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gehören zum gesetzlichen Leistungskatalog und sind bei allen Krankenkassen gleich. Viele Kassen bieten neben den vorgeschriebenen Leistungen bestimmte Zusatzleistungen an. Zu den wichtigsten Zusatzleistungen gehören Zuschüsse bei alternativen Heilmethoden, zusätzliche Zahnarztleistungen, zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen sowie Bonus- und Wahlprogramme.

Beim Vergleich mehrerer Kassen sollten Sie neben der Beitragshöhe daher auch auf die Zusatzleistungen achten und sich überlegen, auf welche Leistungen es Ihnen ankommt.

Umfangreicher Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung bietet in der Regel eine umfangreichere Absicherung als die gesetzlichen Krankenkassen. Zudem ist die Absicherung in der privaten Krankenversicherung speziell auf die versicherte Person zugeschnitten: die gewünschten Leistungen können Sie sich ganz individuell zusammenstellen.

Die Chefarztbehandlung sowie eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus sind etwa beliebte Leistungen, die in vielen Tarifen enthalten sind. Wer zudem hohe Leistungen für Zahnersatz oder ein hohes Krankentagegeld wünscht, kann auch dies in seinen Leistungsumfang integrieren.

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 4.300 Tarifvarianten der privaten Krankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 VVG weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie zudem rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 VVG weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.

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