Autobahn und innerorts
Sicherheitsabstand
aktualisiert am 16.09.2022 10:20
Inhalt
Autofahrer müssen auf den Straßen in Deutschland einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten.
Der Grund ist in der Straßenverkehrsordnung definiert:
„Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.”
Welcher Sicherheitsabstand gilt auf der Autobahn?
Auf der Autobahn lautet die Formel für den Mindestabstand: 2 Sekunden oder „halber Tacho in Metern”.
Gleiches gilt auf Landstraßen und Schnellstraßen.
Beispiel Sicherheitsabstand Autobahn
Bei 100 km/h müssen Sie mindestens 50 Meter Abstand einhalten.
Eine gute Orientierung bieten die Leitpfosten. Sie stehen in der Regel im Abstand von 50 Metern am Straßenrand.
Welcher Sicherheitsabstand gilt innerorts?
In Ortschaften gilt eine andere Regel: Der Mindestabstand ist die Strecke, die das Auto in 1 Sekunde fährt.
Beispiel Sicherheitsabstand innerorts
Bei 50 km/h sind es rund 15 Meter.
Da in Ortschaften keine Leitpfosten stehen, ist die Einschätzung des korrekten Abstandes sehr schwierig.
Unser Tipp: Orientieren Sie sich an parkenden Autos am Straßenrand. Der Abstand sollte mindestens 3 Wagenlängen betragen.
Mindestabstand nicht eingehalten: Was sind die Strafen?
-
Mindestabstand auf Autobahn und Schnellstraße:
Wer auf Autobahnen und Schnellstraßen den Mindestabstand nicht einhält, muss mit bis zu 400 Euro Geldbuße, 2 Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von drei Monaten rechnen.
Die Strafmaßnahmen sind auch an die Geschwindigkeit gekoppelt.
Abstand bei 81-100 km/h |
Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
5/10 des halben Tachowerts | 75 € | 1 |
4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 |
3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 |
2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 |
1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 |
Abstand bei 101-130 km/h |
Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | |
4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | |
3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Abstand bei über 130 km/h |
Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
5/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | |
4/10 des halben Tachowertes | 180 € | 1 | |
3/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 1 Monat |
2/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 2 Monate |
1/10 des halben Tachowertes | 400 € | 2 | 3 Monate |
-
Mindestabstand innerorts:
Wer innerhalb geschlossener Ortschaften den Mindestabstand nicht einhält, muss mit einem Bußgeld von 25 Euro bis 30 Euro rechnen.