Die jährliche Fahrleistung hat erheblichen Einfluss auf den Beitrag der Kfz-Versicherung. Versicherte, die mit ihrem Pkw nur 12.000 km anstatt 16.000 km jährlich zurücklegen, zahlen durchschnittlich
16,3 Prozent weniger.
„Wer weniger fährt, zahlt auch in der Regel weniger Beitrag für die Kfz-Versicherung“, sagt Michael Roloff, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24.
„Haben Verbraucher*innen innerhalb der Versicherungslaufzeit weniger Kilometer mit dem Auto zurückgelegt als erwartet, sollten sie das ihrem Versicherer melden. Häufig erstatten Versicherer zu viel gezahlte Beiträge rückwirkend.“
Eine Beispielberechnung für eine Vollkaskoversicherung über alle im CHECK24 Kfz-Versicherungsvergleich verfügbaren Tarife zeigt, dass der durchschnittliche Beitrag mit abnehmender Fahrleistung stufenförmig sinkt.
1 Viele Versicherer nutzen zur Beitragsberechnung einheitliche Kilometergrenzen. Verbraucher*innen sparen beim Kfz-Versicherungsbeitrag, wenn sie die Fahrleistung nicht zu großzügig einschätzen.
„Verbraucher*innen müssen aber in jedem Fall wahrheitsgemäße Angaben machen, sonst riskieren sie ihren vollständigen Versicherungsschutz“, sagt Michael Roloff.
Sonderkündigungsrecht: Kfz-Versicherung auch noch im Dezember wechseln und sparen
Versicherungsnehmer*innen können ihre Kfz-Versicherung auch noch nach dem Wechselstichtag am 30. November kündigen, wenn der bisherige Versicherer den Beitrag erhöht.
„Verbraucher*innen haben immer dann ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherungsbeitrag ohne eigenes Verschulden steigt“, sagt Michael Roloff.
„Damit können sie auch nach dem 30. November in eine günstigere Kfz-Versicherung wechseln. Die Frist für die Sonderkündigung beginnt ab Erhalt der Beitragsrechnung.“
Ein Sonderkündigungsrecht gilt auch bei versteckten Beitragserhöhungen. Das ist der Fall, wenn der Kfz-Versicherungsbeitrag zwar sinkt, aber nicht so stark, wie es den Verbraucher*innen aufgrund einer besseren Schadenfreiheitsklasse zustünde. Hierauf muss der Versicherer in der Beitragsrechnung hinweisen. Ob Verbraucher*innen das Recht auf eine außerordentliche Kündigung haben, erfahren sie am einfachsten mit dem
Sonderkündigungsrechner von CHECK24.
300 CHECK24-Expert*innen beraten bei allen Themen rund um die Kfz-Versicherung
Bei allen Fragen rund um die Kfz-Versicherung helfen die CHECK24-Versicherungsexpert*innen im persönlichen Vorstellungsgespräch per E-Mail, Chat oder Telefon. Zudem werden CHECK24-Kund*innen in vielen Serviceanliegen rund um die Uhr durch unseren Chatbot unterstützt. In ihrem persönlichen Versicherungscenter verwalten Kund*innen ihre Versicherungsverträge – unabhängig davon, bei wem sie diese abgeschlossen haben. Sie profitieren von automatischen Beitrags- und Leistungschecks und können so ihren Versicherungsschutz einfach optimieren und gleichzeitig sparen.
1Die Beispielberechnungen über alle im Kfz-Versicherungsvergleich von CHECK24 verfügbaren Versicherungen basieren auf folgenden Annahmen: Versicherungswechsel zum 1.1.2023, Mann (45 Jahre), verheiratet, keine Kinder im Haushalt, Angestellter, VW Golf VII 1.0 TSi (HSN: 0603, TSN: BVV), Erstzulassung: Februar 2020, Erwerb & Halterzulassung: August 2021, Barkauf, Nutzung: nur privat (inkl. Arbeitsweg), Fahrzeugnutzer: Versicherungsnehmer, kein Wohneigentum, Straße (öffentlich), ADAC, Haftpflicht (SF 20) und Vollkasko (SF 20) mit 300 Euro SB inkl. Teilkasko mit 150 Euro SB, Werkstattwahl: alle Tarife, jährliche Beitragszahlweise; Erstwagen, Halter: Versicherungsnehmer, keine Punkte, 06114 Halle