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Inhalt
Gesetzliche Unfallversicherung | Private Unfallversicherung |
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Grundsätzlich können alle Personen, unabhängig von ihrer Erwerbstätigkeit, eine private Unfallversicherung abschließen – auch Hausfrauen / Hausmänner, Rentner, Selbstständige und Freiberufler. Vor Vertragsabschluss müssen einige Gesundheitsfragen beantwortet werden. Bestimmte Berufsgruppen sind aufgrund ihres Berufsrisikos nicht versicherbar – zum Beispiel Piloten und Kampftaucher. Zudem sind besonders riskante Freizeitaktivitäten wie etwa Motorsportrennen nicht abgedeckt. Spezielle Tarife gibt es meist für |
Gesetzliche Unfallversicherung | Private Unfallversicherung |
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Versicherungsschutz für:
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Versicherungsschutz für:
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Weniger als 30 Prozent aller Unfälle sind Berufsunfälle. |
Über 70 Prozent aller Unfälle sind Freizeit- und Haushaltsunfälle. |
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahmeregelungen, zum Beispiel für Berufsreisen. |
Geltungsbereich: Weltweit rund um die Uhr. Ausgenommen sind gefährliche Krisen- und Kriegsgebiete. Diesbezüglich sollten Sie vor einer Reise die Sicherheitswarnungen des Auswärtigen Amtes prüfen. |
Gesetzliche Unfallversicherung | Private Unfallversicherung |
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Durch Eigenbewegungen verursachte
Zudem sind meist auch Unfallschäden versichert, die durch Insektenstiche, Infektionen oder Alkohol- und Medikamentenkonsum verursacht wurden. Diese Erweiterung ist jedoch kein Standard, sondern oftmals Teil spezieller Tarife. |
Gesetzliche Unfallversicherung | Private Unfallversicherung |
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Über Leistungsansprüche entscheidet stets der Versicherungsträger. Vorab gilt jedoch strikt der Grundsatz: Prävention und Rehabilitation vor Invaliditätsleistungen (Reha-vor-Rente-Prinzip). |
Für den Leistungsanspruch entscheidend ist einzig und allein ein ärztliches Attest über den Grad einer Invalidität oder ein Nachweis einer unfallbedingten Todesursache (für eine Todesfallleistung nach einem Unfalltod). |
Gesetzliche Unfallversicherung | Private Unfallversicherung |
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Gesetzliche Unfallversicherung | Private Unfallversicherung |
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Gesetzliche Unfallversicherung | Private Unfallversicherung |
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Anpassungen der laufenden Renten Die laufenden Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherer werden jährlich der allgemeinen Entwicklung der Gehälter und Löhne angepasst. Renten werden dabei auch an bezugsberechtigte Personen gezahlt, die für gewöhnlich im Ausland leben. Diese Zahlungen sind durch internationale Abkommen geregelt. |
Leistungen hängen vom Tarif ab Bei der privaten Unfallversicherung sind die Leistungen vom Tarif und Anbieter abhängig. |
Gesetzliche Unfallversicherung | Private Unfallversicherung |
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Alle Hinterbliebenenrenten dürfen zusammen maximal 80 Prozent des Jahresverdienstes (brutto) betragen, welchen der Verstorbene in den letzten zwölf Monaten vor dem Tod bezogen hat. Zusätzlich zu den Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung besteht oftmals ein Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Es kann passieren, dass die gesetzliche Rente aufgrund des Rentenanspruchs aus der gesetzlichen Unfallversicherung gekürzt wird. |
Die private Unfallversicherung zahlt unabhängig von gesetzlichen Leistungen in voller Höhe – es gibt keine Höchstgrenzen und keine Kürzungen. |
Gesetzliche Unfallversicherung | Private Unfallversicherung |
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Erhält eine versicherte Person oder ihre Hinterbliebenen eine Unfallrente, wird die gesetzliche Rente nicht geleistet beziehungsweise nur dann, wenn beide Renten zusammengenommen einen bestimmten Grenzbetrag nicht übersteigen. |
Auf sämtliche Leistungen der privaten Unfallversicherung werden Leistungen von anderen Versicherungen (auch Sozialversicherungen) oder von haftungspflichtigen Personen nicht angerechnet. |
Haben Sie noch Fragen zur privaten Unfallversicherung als Ergänzung zum gesetzlichen Unfallschutz? Unsere Experten beraten Sie gerne persönlich – rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail!