Borreliose bei Landwirt ist Berufskrankheit
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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München, 21.8.2018 | 12:30 | whe
Mit 1.474 Verkehrstoten kamen im ersten Halbjahr 2018 51 Menschen weniger ums Leben als im Vorjahreszeitraum – ein Rückgang um 3,3 Prozent. Die Zahlen veröffentlichte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Verletzt sich ein versicherter Unternehmer beim Hochdrehen der Heizung im Homeoffice, gilt dies als Arbeitsunfall.