Borreliose bei Landwirt ist Berufskrankheit
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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München, 8.1.2021 | 17:41 | mst
Seit dem Jahreswechsel gelten neue Regeln für die Anerkennung von Berufskrankheiten in der gesetzlichen Unfallversicherung: Der Beruf muss künftig nicht mehr aufgegeben werden. Dafür müssen Betroffene verstärkt Präventionsangebote annehmen.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.
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