Borreliose bei Landwirt ist Berufskrankheit
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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München, 6.10.2020 | 17:55 | mst
Kurzarbeit und Lockdown: Die Corona-Krise führt zu weniger Arbeitsunfällen. Auch Unfälle auf dem Arbeitsweg und Schulunfälle gingen im ersten Halbjahr 2020 zurück. Jedoch stiegen die Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.
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