Borreliose bei Landwirt ist Berufskrankheit
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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München, 23.6.2021 | 16:39 | mst
Bislang waren Arbeitnehmer im Homeoffice nur lückenhaft über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Ein neues Gesetz soll das jetzt ändern.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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