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Unfall im Homeoffice: Bundessozialgericht stärkt Rechte von Arbeitnehmern

München, 29.11.2018 | 10:57 | whe

Stürzt ein Arbeitnehmer auf dem Weg in sein Arbeitszimmer im Homeoffice, kann ein Arbeitsunfall geltend gemacht werden. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in zwei aktuellen Urteilen entschieden.

Mann telefoniert im Büro, Schreibtisch mit Laptop steht im Vordergrund.Auch Unfälle im Homeoffice können Arbeitsunfälle sein.
Im ersten verhandelten Fall stürzte ein Versicherungsmakler auf der Kellertreppe seines Wohnhauses. Er war auf dem Weg in den Keller, wo sich der Server seiner Firma befand, auf dem zum Zeitpunkt des Sturzes ein Update installiert wurde. Die Berufsgenossenschaft erkannte den Vorfall nicht als Arbeitsunfall an, woraufhin der Mann klagte.

Die Kasseler Richter gaben dem Makler recht: Der Umstand, dass die Kellertreppe nicht ausschließlich beruflichen Zwecken diene, reiche als Begründung für die Ablehnung einer Entschädigung nicht aus.

Das Landessozialgericht Mainz, zu dem der Fall zurückverwiesen wurde, muss nun prüfen, ob zum angegebenen Zeitpunkt tatsächlich ein Update auf dem Server installiert wurde. Dann kann der Sturz als Arbeitsunfall gewertet werden.

Im zweiten BSG-Fall war eine Arbeitnehmerin im Homeoffice vollbepackt mit Arbeitsmaterialien auf dem Weg in ihr Arbeitszimmer gestürzt. Dabei zog sie sich eine Verletzung am Lendenwirbel zu. Auch hier lehnte die Berufsgenossenschaft die Zahlung einer Entschädigung ab.

Das BSG entschied jedoch erneut im Sinne der Arbeitnehmerin: Sofern erwiesen sei, dass die Frau eine berufliche Tätigkeit ausführen wollte, gelte der Weg ins Büro als versicherter Betriebsweg – auch im Homeoffice.

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