Borreliose bei Landwirt ist Berufskrankheit
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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München, 12.12.2018 | 17:05 | msc
Die Zahl der Arbeitsunfälle ist im Jahr 2017 auf den geringsten Wert seit 1960 gesunken. Dies geht aus dem aktuellen Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hervor. Die Zahl der Unfälle auf dem Arbeitsweg hingegen stieg im Vergleich zum Vorjahr deutlich an.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Verletzt sich ein versicherter Unternehmer beim Hochdrehen der Heizung im Homeoffice, gilt dies als Arbeitsunfall.