Borreliose bei Landwirt ist Berufskrankheit
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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München, 19.9.2018 | 11:09 | kro
Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle ist in der ersten Jahreshälfte 2018 gesunken. Das zeigen vorläufige Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die diese am Dienstag veröffentlicht hat.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.
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