Borreliose bei Landwirt ist Berufskrankheit
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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München, 16.7.2018 | 11:23 | kro
Das Risiko eines Arbeitsunfalls ist im vergangenen Jahr erneut gesunken. Das geht aus der Jahresbilanz 2017 hervor, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) am Montag veröffentlicht hat.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.
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