Borreliose bei Landwirt ist Berufskrankheit
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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München, 6.7.2016 | 11:33 | che
Eine Arbeitnehmerin brach sich ihr Bein im Homeoffice. Die gesetzliche Unfallversicherung verweigerte die Zahlung – zu Recht, wie das Bundessozialgericht in Kassel jetzt entschieden hat. Es handele sich hierbei nicht um einen Arbeitsunfall, urteilten die Richter.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Verletzt sich ein versicherter Unternehmer beim Hochdrehen der Heizung im Homeoffice, gilt dies als Arbeitsunfall.