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Oft werden Rabattretter und Rabattschutz synonym verwendet - immerhin verhindern beide, dass der Versicherte im Schadenfall höhere Beiträge zahlen muss. Doch obwohl sie vom Grundprinzip her die gleiche Wirkung entfalten, gibt es gravierende Unterschiede. CHECK24 hat beide Optionen analysiert und stellt nun Pro und Contra vor.
Obwohl das Ergebnis grob gesagt gleich ist, funktionieren Rabattretter und Rabattschutz auf unterschiedliche Weise. Nur beim Rabattschutz werden Versicherungsnehmer tatsächlich nicht in ihrer Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft und profitieren weiterhin von ihren erfahrenen Prozenten. Der Rabattretter verhindert keine Abstufung - er sorgt lediglich dafür, dass der Versicherte nur so weit zurückgestuft wird, dass sich seine Prämie nicht erhöht.
Der Rabattretter ist zwar kostenlos, doch diese Kulanzregelung der Kfz-Versicherung steht Versicherten erst ab Schadenfreiheitsklasse 25 zur Verfügung. Im Falle eines Versicherungswechsels kann dieser zur neuen Assekuranz "mitgenommen" werden, da die Kfz-Versicherung die bestehende Einstufung übernimmt. Etliche Versicherer bieten allerdings seit der Übernahme der vom GDV vorgeschlagenen neuen Rabattstaffel keinen Rabattretter mehr an.
Der Rabattschutz kann genutzt werden, wenn der Versicherte mindestens 23 Jahre alt ist und Schadenfreiheitsklasse 4 hat. Dafür ist dieser Schutz mit höheren Beiträgen verbunden und bindet den Versicherungsnehmer gleichzeitig an seine Assekuranz, denn im Falle eines Wechsels stuft die neue Kfz-Versicherung den Autofahrer nachträglich zurück. Trotzdem lässt sich mit einem Rabattschutz eine Menge Geld sparen. Die CHECK24-Beispielsrechnung* zeigt, dass sich die Jahresprämie ohne Rabattschutz nach einem Unfall um 36 Prozent erhöht. Um wieder auf das vorherige Beitragsniveau zu kommen, müssen Autofahrer 9 Jahre lang unfallfrei unterwegs sein - Versicherungsnehmer mit Rabattschutz sparen in dieser Zeit 88 Euro.