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München, 18.6.2010 | 16:15 | sge
Wem nach einem Unfall gesundheitliche Beeinträchtigungen entstehen, der kann von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers Schmerzensgeld verlangen. Dieses wird jedoch nur für nachgewiesene Gesundheitsprobleme gezahlt, die zweifelsfrei im direkten Zusammenhang mit dem Unfall stehen.
Die Skisaison hat begonnen - eine entsprechende Versicherung sollte dabei allerdings nicht fehlen. Insbesondere für Skifahrende in Italien (darunter auch Südtirol) ist eine Privathaftpflicht unumgänglich.
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Vom kaputten Handy bis hin zum Einbruchdiebstahl: Erfahren Sie, wie eine Studentenhaftpflicht und Hausratversicherung Sie vor unerwarteten finanziellen Folgen schützen kann.