Selbstbeteiligung (SB)
Die Möglichkeit einer Selbstbeteiligung (SB) besteht nur bei Kaskoversicherungen und damit bei Schäden am eigenen Fahrzeug. Haftpflichtschäden übernimmt das Versicherungsunternehmen immer vollständig.
Ob eine Versicherung eine SB beinhaltet und wenn ja, wie hoch diese ausfällt, ist in der Regel selbst frei wählbar. Bei den meisten Versicherern liegt sie zwischen 0 und 1.000 Euro. Je höher die SB ist, die im Schadensfall gezahlt wird, desto günstiger wird die Versicherungsprämie.
Da die Vollkaskoversicherung eine Teilkasko beinhaltet, muss für beide Versicherungen eine bestimmte Höhe der SB festgelegt werden. Dabei ist die SB der Teilkasko immer niedriger oder höchstens gleich hoch wie die der Vollkasko.
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