Tarifgruppe
Versicherungsunternehmen bestimmen die Höhe des zu zahlenden Versicherungsbeitrages für jeden Versicherungsnehmer individuell anhand unterschiedlicher Kriterien. Eines dieser Kriterien ist die sogenannte Tarifgruppe. Je nach ausgeübtem Beruf werden die Versicherungsnehmern einer von drei (bei manchen Versicherern bis zu fünf) Tarifgruppen zugeordnet.
Die drei häufigsten Tarifgruppen sind:
- Tarifgruppe A: Landwirte und ehemalige Landwirte, die keinen anderen Beruf zusätzlich ausüben, sowie deren hinterbliebene Ehepartner (Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einer landwirtschaftlichen Berufs- oder Gartenbaugenossenschaft und eine festgelegte Mindestgröße des landwirtschaftlichen Betriebes)
- Tarifgruppe B: Angestellte oder Pensionäre des Öffentlichen Dienstes sowie deren Angehörige, die nicht berufstätig sind, mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und von ihm unterhalten werden
- Normaltarif: Versicherungsnehmer, die weder Gruppe A noch B angehören
Versicherungsnehmer, die nicht der Normaltarifgruppe angehören, können eine Beitragsvergünstigung erhalten und müssen daher eine schriftliche Tarifgruppenberechtigung vorlegen.
Darüber hinaus bieten einige Versicherer weitere berufsgruppenspezifische Tarifgruppen (z.B. für bestimmte Unternehmen und Institutionen) an.
In den Tarifbestimmungen können sich Versicherungsnehmer darüber informieren, welche Tarifgruppeneinteilung die jeweilige Versicherungsgesellschaft ihrer Beitragsberechnung zugrundelegt.
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