Schadenrückkauf
Während ein Versicherungsnehmer nach einem Vollkaskoschaden selbst entscheiden kann, ob er den Schaden der Versicherung meldet und damit in den SF-Klassen rückgestuft wird oder selbst bezahlt, ist er bei einem Haftpflichtschaden dazu verpflichtet, den Schaden umgehend der Versicherung zu melden.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Versicherungsnehmer den Haftpflicht-Schaden zurückkaufen (d.h. nachträglich selbst bezahlen) kann. Ein Rückkauf ist innerhalb von sechs Monaten möglich.
Der Versicherungsnehmer sollte je nach Schadenshöhe entscheiden, ob er die Möglichkeit eines Rückkaufs in Anspruch nimmt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Schäden unter 1000 Euro lieber selbst zu zahlen sind, denn auch die Meldung kleiner Schäden kann zu einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse führen. Bis man wieder zu seiner alten Einstufung zurückgekehrt ist, hat man meist mehr gezahlt, als der Schaden eigentlich ausmachte.
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