Neupreisentschädigung
Ein Fahrzeug verliert besonders in den ersten Monaten nach der Zulassung erheblich an Wert. Im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls bekommt der Versicherungsnehmer nur den Zeitwert des Wagens erstattet, der deutlich unter dem Neupreis liegt. Um dies zu vermeiden, kann der Versicherte die Vertragsoption "Neupreisentschädigung" wählen. Sie legt fest, dass das Versicherungsunternehmen dem Versicherungsnehmer den Neupreis des Fahrzeugs unabhängig von dessen Zeitwert erstattet.
Voraussetzung für den Abschluss der Vertragsoption ist, dass es sich um ein Fahrzeug im Erstbesitz handelt, der Wagen vollkaskoversichert ist und ein geringes Alter aufweist. Die Altersgrenzen variieren je nach Gesellschaft zwischen drei Monaten und zwei Jahren.
Im Rahmen dieser Vertragsoption erstatten einige Versicherungen den Neupreis des Fahrzeugs auch dann, wenn Reparaturkosten innerhalb einer bestimmten Zeitspanne einen gewissen Betrag (z.B. 70%) vom Neupreis überschreiten.
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