Haftpflichtversicherung kündigen - Kündigung der Vorversicherung
Die Privathaftpflicht zählt zu den wichtigsten freiwilligen Versicherungen überhaupt. Sie ersetzt Schäden, die Sie als Versicherungsnehmer Dritten zufügen. Das ist deshalb so wichtig, da Sie per Gesetz für solche Schäden haften müssen – im schlimmsten Fall in Millionenhöhe.
Beispiel: Sie gehen über die Straße, obwohl die Ampel auf Rot steht. Ein heranfahrender Motorradfahrer muss deshalb abrupt bremsen, verliert die Kontrolle und stürzt. Im Krankenhaus wird eine Querschnittslähmung festgestellt. Für Schmerzensgeld und Reha-Kosten müssen Sie aufkommen.
Hier erklären wir Ihnen, wie Sie Ihre Privathaftpflichtversicherung kündigen und wechseln können und was Sie dabei beachten sollten.
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Privathaftpflichtversicherung ordentlich kündigen
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Außerordentliche Kündigung: Sonderkündigungsrecht
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Haftpflichtversicherung wechseln
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Online kündigen mit dem CHECK24 Kündigungsservice
1. Privathaftpflichtversicherung ordentlich kündigen
Die Mindestversicherungsdauer bei der Haftpflichtversicherung beträgt in der Regel ein Jahr. Wenn Sie Ihre Haftpflichtversicherung kündigen und wechseln möchten, müssen Sie den Vertrag in der Regel drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Ist diese Frist verstrichen, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate.
Beträgt die Laufzeit weniger als ein Jahr und ist zudem ein festes Vertragsende vereinbart, endet Ihr Versicherungsvertrag automatisch zum festgelegten Datum.
Beachten Sie bei der Kündigung der Haftpflichtversicherung stets die Kündigungsfrist!
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Bei der Kündigungsfrist zählt das Eingangsdatum bei der Versicherungsgesellschaft, nicht der Poststempel! Kündigen Sie deshalb besser rechtzeitig vor dem Fristablauf.
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Wenn Sie Ihre Privathaftpflichtversicherung vorab kündigen, sollte der Versicherungsbeginn der neuen Versicherung mit dem Vertragsende der alten Police zusammenfallen.
2. Außerordentliche Kündigung: Sonderkündigungsrecht
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie bei Ihrer Haftpflicht ein Sonderkündigungsrecht und können so die dreimonatige Kündigungsfrist umgehen. Nehmen Sie dieses Recht in Anspruch, müssen Sie den Grund Ihrer Kündigung angeben.
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Kündigung im Schadensfall:
Wenn ein Schaden reguliert werden muss, können sowohl Sie als auch der Versicherer außerordentlich kündigen – unabhängig von der Höhe des Schadens. Die Kündigung ist entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres möglich. Beachten Sie die Frist: Sie haben dafür einen Monat Zeit, nachdem die Gesellschaft Sie über die Regulierung des Schadens informiert hat.
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Kündigung bei Beitragserhöhung:
Wird Ihre Versicherung teurer, ohne dass der Leistungsumfang entsprechend angepasst wird, können Sie ebenfalls von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Auch hier gilt für die Kündigung eine einmonatige Frist nachdem Ihr Versicherer Sie über die Preiserhöhung informiert hat. Auch wenn es sich um eine Kündigung mit sofortiger Wirkung handelt, läuft der Vertrag mindestens bis zur Wirksamkeit der Beitragserhöhung weiter.
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Kündigung bei Doppelversicherung:
Besteht eine Doppel- beziehungsweise Mehrfachversicherung, haben Sie ebenfalls das Recht, einen Versicherungsvertrag zu kündigen. Das kann zum Beispiel vorkommen, wenn zwei Personen eine Ehe oder Lebenspartnerschaft eingehen und beide bereits haftpflichtversichert sind. In der Regel ist nur eine Haftpflichtversicherung notwendig – deshalb kann einer der beiden Verträge gekündigt werden. Gegen einen geringen Aufpreis kann der Partner in die bleibende Versicherung mit aufgenommen werden.
Kündigen Sie Ihren Versicherungsvertrag nur, wenn Ihr neuer Haftpflichtschutz nahtlos an den alten angeknüpft werden kann.
3. Haftpflichtversicherung wechseln – so einfach geht es
Nicht jede Police bietet den gleichen Schutz zum gleichen Preis: Daher sollten Sie immer die verschiedenen Tarife der Anbieter von Haftpflichtversicherungen im Preisvergleich gegenüberstellen. Oftmals findet sich ein Angebot, das besser zu Ihrer individuellen Situation passt. Bei Bedarf können Sie dann Ihre Haftpflichtversicherung kündigen und wechseln.
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Privathaftpflicht, können Sie einfach den unkomplizierten Vergleichsrechner von CHECK24 nutzen. Auf Basis einiger weniger Eingaben werden Ihnen auf Ihren Bedarf angepasste Angebote erstellt. Wählen Sie Ihren Wunschtarif aus und schließen Sie die Versicherung direkt online ab oder lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot zusenden. Zudem können Sie uns mit der Kündigung Ihres bestehenden Vertrags beauftragen – mit nur einem Klick! Um alle weiteren Schritte kümmern wir uns.
Ihre Versicherungsverträge können Sie auch ganz bequem über das CHECK24 Versicherungscenter verwalten.
Möchten Sie zu einer anderen Versicherungsgesellschaft wechseln, sollten Sie die Kündigungsfrist Ihres aktuellen Vertrages beachten und die neue Versicherung zeitlich nahtlos anschließen. So vermeiden Sie eine Versicherungslücke, in der Sie bei Schäden selbst in voller Höhe haften müssten.
Achten Sie beim Versicherungswechsel nicht nur auf den Beitrag, sondern vor allem auch darauf, dass der neue Tarif zu Ihren persönlichen Lebensumständen und Ihrem Bedarf passt.
Bei CHECK24 haben Sie keine versteckten Kosten. Hier können Sie die Leistungen der Tarife schnell miteinander vergleichen und eine Versicherung finden, die wirklich zu Ihrer persönlichen Situation passt.
Die Stiftung Warentest empfiehlt, ältere Privathaftpflichtverträge zu prüfen, da bei diesen die Deckungssumme oft zu niedrig ist. Spätestens nach fünf Jahren lohnt sich in der Regel ein Wechsel.
Haben Sie noch weiterführende Fragen zum Thema Anbieterwechsel, können Sie sich gerne an unsere Experten wenden. Sie werden Ihre Anfragen telefonisch oder per E-Mail schnell und kompetent beantworten.
4. Online kündigen mit dem CHECK24 Kündigungsservice
Möchten Sie Ihre bestehende Versicherung mit nur einem Klick online kündigen? Dann nutzen Sie den Kündigungsservice von CHECK24. Diesen Service bieten wir für alle Versicherer an.
Und so funktioniert der Kündigungsservice:
Alternativ können Sie das Kündigungsschreiben auch selbst per Post oder Fax an den Versicherer schicken. Manche Gesellschaften erlauben auch die Einsendung per E-Mail, andere wiederum akzeptieren die Kündigung ausschließlich auf dem Postweg. Welcher Fall auf Sie zutrifft, können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen.
Versenden Sie Ihr Kündigungsschreiben immer mit Rückschein. So haben Sie einen Nachweis parat, dass Sie Ihre Haftpflichtversicherung fristgerecht gekündigt haben.