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Krankenkassen: Regierung beschließt Rechengrößen für 2018

München, 28.9.2017 | 10:23 | mst

Die Bundesregierung hat für 2018 die Rechengrößen in der Sozialversicherung beschlossen. Damit steigen wichtige Werte für die Krankenversicherung.
 

Geldscheine-StethoskopDie Rechengrößen für 2018 stehen fest.
Das Bundeskabinett hat die neuen Werte am Mittwoch verabschiedet. Demnach steigt die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 1. Januar 2018 auf 59.400 Euro pro Jahr (4.950 Euro monatlich). Sie legt fest, ab welchem Brutto-Einkommen Arbeitnehmer eine private Krankenversicherung abschließen können.
 
Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Beiträge zur Krankenkasse erhoben werden, steigt im nächsten Jahr auf 53.100 Euro (4.425 Euro monatlich).
 

Bezugsgröße steigt auf 3.045 Euro im Westen

Die Bezugsgröße ist ein wichtiger Faktor, um etwa den Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte zu bestimmen. Sie steigt auf 3.045 Euro monatlich in den alten sowie 2.695 Euro in den neuen Bundesländern.
 
Die Rechengrößen werden jedes Jahr neu festgesetzt, indem die Gehaltssteigerungen des Vorjahrs berücksichtigt werden. Die Bundesregierung legt die so ermittelten Werte in einer Verordnung fest.

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