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Krankenkassen: Mehrkosten für gesetzlich Krankenversicherte: Der Zusatzbeitrag zur Krankenkasse soll 2024 steigen

München, 13.10.2023 | 17:50 | dor

Der GKV-Schätzerkreis hat sich in seiner Sitzung auf eine Prognose zur Finanzlage der deutschen Krankenkassen geeinigt. Aus den Schätzergebnissen ergibt sich ein finanzieller Mehrbedarf der gesetzlichen Krankenkassen, der rein rechnerisch eine Erhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages um 0,1 Prozentpunkte von aktuell 1,6 Prozent (2023) auf 1,7 Prozent für das Jahr 2024 notwendig macht. Damit müssen sich gesetzlich Krankenversicherte auf Mehrkosten im kommenden Jahr einstellen.  

Eine Ärztin hält ein Sparschwein in der Hand.Der Zusatzbeitrag der Krankenkassen soll 2024 auf 1,7 Prozent steigen
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zu den gesetzlichen Krankenkassen soll 2024 von aktuell 1,6 Prozent auf 1,7 Prozent steigen. Das ergibt sich aus einer Prognose des zuständigen Schätzerkreises zu den finanziellen Rahmenbedingungen der deutschen Krankenkassen. Mit der Erhöhung des Zusatzbeitrages soll die 2024 erwartete Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 3,2 Milliarden Euro geschlossen werden. Insgesamt werden die Gesamtausgaben der Krankenkassen für 2024 auf voraussichtlich 314 Milliarden Euro geschätzt. Grund für die Mehrkosten ist der Ausgabenanstieg im Gesundheitswesen für Krankenhäuser, Arzthonorare und Arzneimittel.
 
Mit 0,1 Prozentpunkten fällt die Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages moderater aus als zunächst prognostiziert. Noch im Sommer gingen die Krankenkassen von einer deutlich größeren Finanzierungslücke im kommenden Jahr aus, die einen Anstieg des Zusatzbeitrages von 0,2 bis 0,4 Prozentpunkten notwendig gemacht hätte. Trotzdem führt auch diese Erhöhung potenziell zu Mehrkosten für viele gesetzlich Krankenversicherte.
 
Es ist zu betonen, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag eine rein rechnerische Größe ist und für die einzelnen Krankenkassen nicht bindend ist. Jede Kasse erhebt ihren Zusatzbeitrag individuell nach dem eigenen Finanzbedarf und so ist es möglich, dass eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag unter oder über 1,7 Prozent verlangt. Versicherte sollten sich daher rechtzeitig über die Höhe des Zusatzbeitrages ihrer Kasse im kommenden Jahr erkundigen. Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag das erste Mal erhoben wird. Sie können dann zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln. Auch unabhängig von einer Beitragserhöhung können gesetzlich Versicherte in der Regel alle 12 Monate zu einer neuen Krankenkasse wechseln.
 

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