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20.01.2021 | München | Personenversicherungen

Unfallversicherung: Gut versichert, nicht nur bei Schnee und Eis

  • Die private Unfallversicherung zahlt bei bleibenden Schäden nach einem Unfall
  • Auf ausreichende Grundsumme und Progression achten – gute Tarife ab fünf Euro im Monat
Derzeit ist das Risiko für Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen besonders hoch, in der Dunkelheit oder bei eisglatten Wegen in einen Unfall verwickelt zu werden. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Arbeitnehmer*innen und Kinder aber nur in bestimmten Fällen – etwa bei Arbeitsunfällen, auf dem Weg zur Arbeit oder zur Schule. Doch auch in der Freizeit oder im Haushalt passieren viele Unglücke.



Entstehen nach einem Unfall bleibende Schäden, können notwendige Kosten z. B. für den barrierefreien Umbau eines Hauses schnell in die Hunderttausende gehen. Hier greift die private Unfallversicherung. Sie zahlt bei Vollinvalidität in der Regel einen einmaligen Geldbetrag aus, um entspreche Kosten zu decken. Je nach Schweregrad der Invalidität wird nur ein Teilbetrag ausgezahlt.  

„Eine private Unfallversicherung ist grundsätzlich für alle sinnvoll, die Lücken im gesetzlichen Unfallschutz schließen möchten“, sagt Jan Schauhuber, Geschäftsführer Unfallversicherung bei CHECK24. „Außerdem kann sie ein guter Schutz für Menschen sein, die z. B. aufgrund einer Vorerkrankung ihr Einkommen nicht durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung absichern können.“

Auf ausreichende Grundsumme und Progression achten – gute Tarife ab fünf Euro im Monat

Die private Unfallversicherung zahlt bei einer dauerhaften Behinderung eine Leistung aus. Die Höhe dieser Zahlung berechnen Versicherungsunternehmen anhand der vereinbarten Grundsumme und Progression sowie dem Grad der Invalidität.

Die Grundsumme – auch Versicherungssumme genannt – ist die Berechnungsgrundlage für die Einmalzahlung im Schadensfall. Sie sollte mindestens das Dreifache des Bruttojahreseinkommens entsprechen. Die Progression regelt, dass Verbraucher*innen bei schweren Unfallschäden ein Vielfaches der Grundsumme erhalten. Sie sollte 225 oder 350 Prozent betragen, die Versicherung zahlt dann maximal das 2,25 oder 3,5-Fache der Versicherungssumme aus. Um das Ausmaß einer Invalidität zu bestimmen, legen die Versicherer in einer sogenannten Gliedertaxe für jeden Körperteil einen Invaliditätsgrad fest. Kann man einen Körperteil nicht mehr nutzen, gilt dieser Wert.

Im Beispiel kann eine Person nach einem Radunfall den rechten Arm (70 Prozent Invaliditätsgrad) sowie den Daumen der linken Hand (20 Prozent) nicht mehr benutzen. Der Invaliditätsgrad beträgt damit insgesamt 90 Prozent. Als Grundsumme war 100.000 Euro vereinbart. Die Person erhält eine Leistung von 90.000 Euro. Wurde eine Progression vereinbart, erhöht sich diese Summe noch.

Nach Grundsumme, Progression, Zusatzleistungen (z. B.: monatliche Rente, Bergungskosten oder Absicherung bei Impfschäden), Alter, Beruf und eventuellen gefährlichen Hobbys richtet sich dann der monatliche Beitrag. Beispielsweise kann ein*e Fachangestellte*r (25 Jahre) eine Unfallversicherung mit einer Grundsumme von 100.000 Euro bereits ab rund fünf Euro monatlich abschließen (bei einer Progression von 225 Prozent und einer Todesfallsumme von 5.000 Euro).

„Die Beiträge der privaten Unfallversicherer unterscheiden sich deutlich“, sagt Jan Schauhuber. „Verbraucher*innen sollten unbedingt Tarife vergleichen und sich individuell beraten lassen, um das beste Angebot zu finden.“
 
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