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München, 5.7.2022 | 09:50 | dmi
Die Frage zur Versicherungspflicht gegen Elementarschäden ist seit der verheerenden Unwetterserie letzten Jahres nach wie vor ein Thema zu dem Uneinigkeit herrscht. Das Vorhaben des Bundes einen ausgestalteten Vorschlag einer Pflichtversicherung bis zum Jahresende vorzulegen, hat die Debatte erneut in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt.
Unwetter wie "Kay" oder "Lambert" haben auch 2023 Schäden an Häusern verursacht. Das Ergreifen von Präventionsmaßnahmen kann bereits vor Eintreten eines Unwetters Schäden vorbeugen.
Niedrige Außentemperaturen können gefrorene Rohre und Leitungen zur Folge haben. Ohne eine entsprechende Versicherung kann das insbesondere für Hausbesitzer teuer werden.
Der Gesamtverband der Versicherer hat seine Halbjahresbilanz zu Schäden durch Naturgefahren des Jahres 2023 veröffentlicht. Die Schadenshöhe ist leicht unterdurchschnittlich.