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Wohngebäudeversicherung: Konzept zur Pflichtversicherung gegen Elementarschäden

München, 5.7.2022 | 09:50 | dmi

Die Frage zur Versicherungspflicht gegen Elementarschäden ist seit der verheerenden Unwetterserie letzten Jahres nach wie vor ein Thema zu dem Uneinigkeit herrscht. Das Vorhaben des Bundes einen ausgestalteten Vorschlag einer Pflichtversicherung bis zum Jahresende vorzulegen, hat die Debatte erneut in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt.

Warnschild UnwetterBis Ende des Jahres präsentiert der Bund ein ausgereiftes Konzept zur Pflichtversicherung.
Die verheerende Unwetterserie im Juli letzten Jahres hat den Diskurs zum Thema Versicherungspflicht gegen zukünftige Elementarschäden im Zuge des Klimawandels hervorgebracht. Mit den allein durch Starkregen-Tief „Bernd“ verursachten Schäden in Höhe von 8,2 Milliarden Euro ging 2021 als das teuerste Jahr in die deutsche Versicherungsgeschichte ein und damit die Überlegung, wie solch hohe Schäden finanziell abgefedert werden können. Auf der diesjährigen Justizministerkonferenz am 2. Juni war man grundsätzlich für eine Pflichtversicherung, die verfassungsrechtlich zulässig ist. Ein ausgereiftes Konzept soll bis Ende des Jahres erarbeitet werden.
 

Ist eine Pflichtversicherung sinnvoll?

Die Einführung einer Pflichtversicherung würde vor allem bei schwerwiegenden Wetterereignissen den Staat entlasten, der in solchen Fällen entsprechende Hilfeleistungen bietet. Zudem können Versicherer zügiger agieren, um Reparaturen sowie einen Wiederaufbau in die Wege zu leiten.

Durch die Einführung einer Pflichtversicherung wären allerdings alle Eigentümer von einer Erhöhung der Prämien in der Wohngebäudeversicherung betroffen, da ebenso Risiken mit potentiell großen Auswirkungen aus gefährdeten Gebieten mitversichert werden. Bei einem gleichbleibenden Prämiensystem würde hinzukommend bei Häusern in Risikogebieten der Wert fallen.
 

Gesamtkonzept des GdV

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hält eine ganzheitliche Lösung für sinnvoller als eine Pflichtversicherung. Mit ihrem „Gesamtkonzept zur Klimafolgeanpassung“ will der GdV von der singulären Pflichtversicherung Abstand nehmen und die Möglichkeit einer Opting-out-Klausel einführen. Damit sollen alle Wohngebäude gegen Extremwetterlagen versichert werden können.

Zwar ist die Versicherungsbereitschaft gegen Naturgefahren seit den schweren Unwettern letzten Jahres insgesamt gestiegen. Die Versicherungsrate ist allerdings in den einzelnen Bundesländern nach wie vor niedrig. So sind lediglich 28 Prozent der Wohngebäude in Bremen gegen Elementarschäden versichert. Eine Ausnahme unter den Ländern stellt Baden-Württemberg mit einer Versicherungsquote von 94 Prozent dar. Dieser hohe Anteil kommt durch die dort bis 1993 bestehende Versicherungspflicht zustande.
 

Elementarschutz vor Naturgefahren

Eine Elementarversicherung schützt Sie bei Naturgefahren, wie zum Beispiel Überschwemmungen, Hochwasser oder Erdbeben und bewahrt Sie vor einer hohen finanziellen Belastung. Als Baustein der Wohngebäude- sowie Hausratversicherung können Sie in unserem Vergleich passende Tarife finden und sich und Ihr Eigentum umfangreich absichern.

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