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      Wohngebäudeversicherung

      Das Wichtigste zusammengefasst

      • Eine Wohngebäudeversicherung schützt Sie finanziell bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel.
      • Mit einer Feuerrohbauversicherung sind Hausbauer bei der Erstellung ihres Hauses von Schäden durch Feuer und Blitzschlag versichert.
      • Ein erweiterter Schutz für Naturgefahren sichert Sie bei Schäden beispielsweise durch Starkregen und Rückstau ab.

      Wohngebäude versichern

      Eine Wohngebäudeversicherung ist für jeden Hausbesitzer unentbehrlich – sie wird allerdings nicht gesetzlich vorgeschrieben. Mit ihr schützen sich Hausbesitzer finanziell vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Optional können außerdem Elementarschäden, wie Starkregen und dadurch ausgelöste Überschwemmungen, abgesichert werden. Durch den Klimawandel und damit einhergehenden vermehrt auftretenden Extremwetterereignissen ist ein zusätzlicher Schutz gegen Naturgefahren entsprechend sinnvoll.

      Für Hausbauer ist der Abschluss einer Feuerrohbauversicherung empfehlenswert. Diese ist oftmals kostenfrei und geht nach Bezugsfertigkeit des Hauses in die Wohngebäudeversicherung über.

      Leistungsumfang der Gebäude­versicherung: Was ist versichert?

      Leistungen der Wohngebäudeversicherung - versicherte Gefahren

      Der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung umfasst das im Versicherungsschein bezeichnete Gebäude sowie dessen Gebäudebestandteile und -zubehör auf dem Versicherungsgrundstück. Zum Gebäude zählen beispielsweise das Dach, die Wände, eingebaute Türen und Fenster sowie die Terrasse und Balkone.

      Versichert ist außerdem alles, was fest innerhalb des Gebäudes installiert ist. Hierzu gehören unter anderem Einbaumöbel und -küchen, die individuell für das Gebäude geplant und gefertigt sind, sowie fest verlegte Fußböden und sanitäre Installationen, wie Heizungsanlagen.

      Wohngebäudeversicherung einfach erklärt im Video:

      Darüber hinaus ist auch das Gebäudezubehör versichert. Dazu zählen bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen angebracht sind, zum Beispiel Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück.

      Der Versicherungsschutz kann außerdem um massive Nebengebäude, Garagen, Carports, Wärmepumpen und Solaranlagen sowie Fußboden- bzw. Deckenheizungen erweitert werden.

      Sachen, die ein Mieter selbst angeschafft hat, sind nicht in der Wohngebäudeversicherung abgesichert. Diese gehören dem Hausrat an.

      Absicherung weiterer Grundstücksbestandteile

      Weitere Grundstücksbestandteile können ebenfalls abgesichert werden. Dies muss allerdings ausdrücklich mit dem Versicherer vereinbart werden.

      Grundschutz der Wohngebäude­versicherung: Versicherte Gefahren

      Folgende Gefahren sind in der Regel im Grundschutz der Wohngebäudeversicherung enthalten:

      • Feuer und Blitzschlag

        Dazu gehören Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung. Je nach Tarif werden auch die Kosten für Schäden durch Löschwasser und Ruß übernommen.

        Schadensbeispiel 1: Durch einen Kurzschluss wird ein Feuer entfacht. Das Haus brennt komplett nieder. Wenn Sie einen Wohngebäude-Tarif haben, der auch zum gleitenden Neuwert versichert, werden die Kosten für den Wiederaufbau zum Neuwert ersetzt (Neuwertentschädigung).

        Schadensfall 2: Infolge eines Blitzschlags fängt der Dachstuhl an zu brennen. Die Feuerwehr kann das Feuer löschen, aber das Dachgeschoss ist komplett zerstört. Für die Reparaturkosten kommt die Wohngebäudeversicherung auf.

        Schadensbeispiel 3: Ein Blitz verursacht eine Überspannung in der Stromleitung. Dadurch werden die elektronischen Steuergeräte, wie Heizungs- und Klingelanlagen des Hauses, beschädigt. Die Reparatur des Überspannungsschadens wird vom Versicherer übernommen.

      • Leitungswasser

        Dieser Baustein deckt Schäden am Gebäude ab, die durch austretendes Wasser aus dem Leitungssystem und der Heizung entstehen. Weiterhin sind Sie bei Frost- und Bruchschäden, wie einem Wasserrohrbruch, abgesichert.

        Schadensfall: Ein Wasserrohr platzt und austretendes Wasser beschädigt Wände, Decken und Böden. Die Reparatur- und Trockenlegungskosten werden von der Versicherung bezahlt.

      • Sturm und Hagel

        Dieser Baustein versichert Gebäudeschäden, die durch Stürme und Hagel entstehen. Der Versicherer übernimmt allerdings nur Sturmschäden, wenn der Sturm mindestens die Windstärke 8 aufweist (d.h. ab 62 km/h). Erst ab dieser Windstärke handelt es sich um einen Sturm.

        Schadensbeispiel: Ein starker Sturm deckt das Dach Ihres Hauses ab. Durch die begleitenden Regenfälle wird der Dachboden außerdem beschädigt und muss repariert werden. Die Versicherung übernimmt die anfallenden Kosten für Sturmschäden.

      Zusatzbaustein Elementarschutz gegen Naturgefahren empfohlen

      Die Bausteine Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel sind bei den meisten Versicherungen bereits grundsätzlich im Versicherungsschutz enthalten. Elementarschäden hingegen müssen explizit über eine Elementarversicherung mitversichert werden. Der Beitrag wird dadurch häufig teurer – allerdings ist ein umfangreicher Rundumschutz für das eigene Wohngebäude empfehlenswert. In den letzten Jahren wurde deutlich, dass Extremwetterereignisse und damit die Gefahr von Elementarschäden häufiger auftreten – selbst in Regionen, die bisher als sicher galten. Allein das Sturmtief “Bernd” hat 2021 demonstriert, welches Ausmaß an Schäden durch Naturgefahren entstehen können.

      Eine ergänzende Elementarschadenversicherung deckt folgende Schadensursachen ab:

      • Überschwemmung durch Hochwasser, Starkregen oder Rückstau
      • Erdbeben, Erdrutsch
      • Schneedruck, Lawinen

      Elementarversicherung abschließen

      Über CHECK24 können Sie eine Elementarversicherung in Kombination mit einer Wohngebäude- bzw. einer Hausratversicherung abschließen. 

      Erweiterter Versicherungsschutz: Zusätzlich versicherbar

      Der Grundschutz der Wohngebäudeversicherung kann außerdem um Schäden durch diese Risiken erweitert werden:

      • Glasbruch

        Eine Glasbruchversicherung sichert in der Regel folgende Gegenstände ab:

        • fertig eingesetzte oder montierte Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff
        • Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff
        • Profilbaugläser und Glasbausteine
        • künstlerisch bearbeitete Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas

        Schadensbeispiel: Durch einen kräftigen Windstoß wird die offene Terrassentür zugeschlagen – das Glas springt. Die Kosten für den Austausch bezahlt die Glasversicherung.

      • Photovoltaikanlage

        Versichert sind Schäden an Ihrer Photovoltaikanlage. Üblicherweise sind dabei die Grundgefahren abgedeckt, gegen die Sie auch Ihr Gebäude versichern:

        • Brand und Explosion
        • Blitzschlag
        • Sturm
        • Hagel
        • Absturz eines Flugzeugs oder dessen Teile

        Schadensfall: Bei einem starken Hagelschauer werden mehrere Solarmodule auf Ihrem Hausdach zerstört. Die Versicherung zahlt den Austausch der beschädigten Platten.

        Darüber hinaus können tarifabhängig auch sogenannte ergänzende technische Gefahren im Versicherungsschutz enthalten sein. Dazu gehören unter anderem Kurzschlüsse, Bedienungsfehler, Vandalismus sowie Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler. Um solche Gefahren abzusichern, wählen Sie im CHECK24 Versicherungsvergleich zuerst den Photovoltaik-Filter aus. Im Anschluss daran erscheint ein Dropdown-Menü, bei dem Sie den Versicherungsumfang auf Vollschutz setzen.

        Ertragsausfall mitversichert 

        Je nach Tarif ist bei beschädigten und nicht mehr leistungsfähigen Anlagen auch der Ertragsausfall mitversichert.

      • Ableitungsrohre auf dem Grundstück

        Schäden, die durch Frost oder Bruch an Ableitungsrohren der Wasserversorgung auf Ihrem Grundstück entstehen, sind versichert.

        Schadensfall: Ein Abwasserrohr in Ihrem Garten bricht aufgrund von Frost. Für den Austausch muss das Grundstück mit einem Bagger aufgegraben werden. Die Versicherung zahlt die anfallenden Kosten.

      • Ableitungsrohre außerhalb des Grundstücks

        Schäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung in Form von Brüchen oder auch Frost sind ebenfalls versichert, wenn die Rohre außerhalb Ihres Grundstücks verlaufen.

        Schadensbeispiel: Ihr Abwasserrohr führt durch den Garten Ihrer Nachbarn. Nach einem frostbedingten Bruch muss deren Grundstück zum Rohraustausch aufgegraben werden. Ihre Versicherung übernimmt die Kosten.

      Ausschlüsse der Wohngebäudeversicherung

      Manche Kriterien werden aus der Wohngebäudeversicherung ausgeschlossen. Hierzu zählen:

      • Vorsatz: Durch den Ausschluss vorsätzlicher Taten wird Missbrauch der Versicherungspolice verhindert. Absichtlich herbeigeführte Schäden werden somit nicht vom Versicherer erstattet.
      • Grobe Fahrlässigkeit: Wenn die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wurde, handelt es sich um grobe Fahrlässigkeit. Diese ist standardmäßig nicht in der Wohngebäudeversicherung eingeschlossen. Einige Tarife versichern dennoch dieses Risiko.
      • Krieg, AKW-/Reaktorunfälle und innere Unruhen: Diese sind ebenfalls nicht im Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung inbegriffen. Schäden durch Krieg, Reaktorunfälle in Atomkraftwerken sowie innere Unruhen sind schwer kalkulierbar und können Schäden in hohem Maße verursachen, welche in der Folge für Versicherungen nicht mehr finanziell tragbar sind.

      Laufzeit der Wohngebäudeversicherung

      Die Mindestlaufzeit einer Wohngebäudeversicherung beträgt in der Regel ein Jahr. Danach wird der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Bei einer fristgerechten Kündigung läuft der Vertrag hingegen nicht weiter. Die Kündigungsfrist hierfür beträgt drei Monate. Eine Kündigung sollte daher mindestens drei Monate vor dem nächsten Hauptfälligkeitstermin beim Versicherer eingereicht werden, damit sie wirksam wird.

      Eine Kündigung kann folgendermaßen erfolgen: 

      • Ordentliche Kündigung: Diese Art der Kündigung erfolgt fristgerecht und daher mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres.
      • Außerordentliche Kündigung: Wird die Versicherungsprämie erhöht, hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat.
      • Kündigung bei Eigentümerwechsel: Bei einem Eigentümerwechsel, beispielsweise durch Verkauf des Gebäudes, können sowohl der neue Eigentümer als auch der Versicherer das Versicherungsverhältnis kündigen.

      Häufige Fragen

      • Wie viel kostet eine Wohngebäudeversicherung?

        Günstige Tarife der Wohngebäudeversicherung sind bereits ab 6,20 Euro monatlich bzw. 74,34 Euro jährlich erhältlich. Die exakten Kosten der Versicherung richten sich dabei vor allem nach dem zu versichernden Gebäude.

        Die folgenden Faktoren werden berücksichtigt:

        • Spezifika des Gebäudes (Gebäudetyp, Baujahr, Bauart, Anzahl der Geschosse, Wohnfläche, Sanierungsmaßnahmen, Ausstattung)
        • Standort des Gebäudes (Postleitzahl, ZÜRS-Gefahrenzonen)
        • Leistungsumfang des Tarifs
        • Zusatzbausteine (Elementarversicherung, Bauherrenhaftpflicht, Bauleistungsversicherung, Glasbruch, Photovoltaik, Ableitungsrohre)

        Weitere Informationen zu den Kosten einer Wohngebäudeversicherung »

      • Darf die Wohngebäudeversicherung auf Mieter umgelegt werden?

        Die Wohngebäudeversicherung darf per Gesetz auf Mieter umgelegt werden. Denn sowohl Vermieter als auch Mieter profitieren im Schadensfall von den Leistungen einer Wohngebäudeversicherung. Vermieter legen diese über die Nebenkostenabrechnung um.

        Weitere Informationen zur Umlage der Wohngebäudeversicherung »

      • Ist die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar?

        Die Beiträge für die Wohngebäudeversicherung lassen sich nicht steuerlich absetzen, wenn Sie Ihre selbst bewohnte Immobilie versichert haben. Das Absetzen ist nur in diesen zwei Fällen möglich:

        • Der als Büro genutzte Raum im Gebäude kann bei Selbstständigen als Betriebsausgabe und bei Arbeitnehmern als Werbungskosten anteilig abgesetzt werden.
        • Vermieter können die Kosten als Betriebskosten auf ihre Mieter umlegen und diese dann in ihrer Steuererklärung geltend machen.

        Weitere Informationen zum Absetzen von der Steuer »

      • Warum kommt es zu Beitragsanpassungen?

        Beitragsanpassungen in der Wohngebäudeversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen nimmt durch den Klimawandel bedingt die Schadenhäufigkeit sowie -höhe bei Wohngebäuden zu. Zum anderen werden Anpassungen auf Grundlage des gleitenden Neuwerts und damit steigenden Löhnen und Kosten für Baumaterialien vorgenommen.

        Weitere Informationen zur Beitragsanpassung »

      • Worin unterscheidet sich die Wohngebäudeversicherung von der Hausratversicherung?

        Die Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung leisten bei ähnlichen Gefahren, decken jedoch unterschiedliche Gegenstände ab.

        Eine Gebäudeversicherung sichert ein Haus sowie alle darin fest verbauten Teile ab – wie etwa Heizungsanlagen und Einbauküchen, welche individuell für das Gebäude geplant und gefertigt sind. Über die Hausratversicherung sind dagegen bewegliche Gegenstände im Haus versichert – zum Beispiel Möbel und Elektrogeräte.

      • Sind Schäden versichert, die ich grob fahrlässig verursacht habe?

        Grundsätzlich hat ein Versicherer die Möglichkeit, seine Leistungen zu kürzen, wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden grob fahrlässig verursacht, indem er zum Beispiel Kerzen unbeaufsichtigt brennen lässt und dadurch ein Brand entsteht. In vielen Tarifen wird auf diese sogenannte Einrede der groben Fahrlässigkeit bis zu einer in den Versicherungsbedingungen festgelegten Schadenssumme verzichtet. Teilweise gilt dies sogar bis zur gesamten Versicherungssumme. Der Schaden wird dann also komplett übernommen, auch wenn Sie Ihre erforderliche Sorgfaltspflicht schwerwiegend missachtet haben. Generell ist es empfehlenswert, einen Tarif, der grobe Fahrlässigkeit enthält, abzuschließen.

      • Wie errechnen sich mein Versicherungsbeitrag und die Versicherungssumme?

        Die Höhe der Versicherungsprämie der Wohngebäudeversicherung wird am Neubauwert Ihres Hauses bemessen. Dafür wird in der Regel der sogenannte Versicherungswert 1914 verwendet. Darüber hinaus spielen auch weitere Faktoren – wie Ihr Wohnort, die Bauartklasse und das Alter Ihres Hauses – eine Rolle.

        Man spricht bei der Wohngebäudeversicherung von einer gleitenden Neuwertversicherung, da die Gebäudewertsteigerungen bei der Berechnung berücksichtigt werden. Das hat zur Folge, dass die Beiträge jährlich angepasst werden. Ihr Vorteil: Sollten Sie einen Totalschaden erleiden, erstattet der Versicherer den aktuellen Wiederaufbauwert.

        Ortsüblicher Neubauwert

        Manche Wohnflächentarife haben keine feste Versicherungssumme und sind dennoch zum ortsüblichen Neubauwert versichert.

      • Wie vermeide ich eine Unterversicherung?

        Eine Unterversicherung liegt dann vor, wenn der eigentliche Neubauwert Ihres Hauses über der vereinbarten Versicherungssumme liegt. Im Schadensfall erhalten Sie die Kosten nur anteilig erstattet. Kommt es zu einem Totalschaden, übernimmt die Wohngebäudeversicherung somit nur einen Teil der möglicherweise hohen Kosten.

        Eine Unterversicherung können Sie vermeiden, indem Sie Ihren Versicherer darüber informieren, sobald Sie Neuerungen an Ihrem Gebäude vorgenommen haben, die zu einer Wertsteigerung führen.

        Häufig bieten Wohngebäudeversicherer einen sogenannten Unterversicherungsverzicht an. Mit diesem umgehen Sie im Schadensfall eine Prüfung seitens des Versicherers, sodass die Kosten für einen Schaden bis zur vereinbarten Deckungssumme erstattet werden.

        Weitere Informationen zur Unterversicherung »

      • Sind Nebengebäude im Versicherungsschutz enthalten?

        Nebengebäude sind im Versicherungsschutz enthalten, sofern sie im Versicherungsvertrag aufgelistet sind. Wichtig ist, dass alle zu versichernden Gebäude – wie Garagen oder Gartenhäuser – dem Versicherer mitgeteilt werden.
      • Was muss ich bei baulichen Veränderungen beachten?

        Bauliche Veränderungen – seien es Anbauten, Umbauten oder Renovierungsmaßnahmen – müssen dem Versicherer unverzüglich mitgeteilt werden. Sonst leistet die Versicherung im Schadensfall möglicherweise nicht.

      • Was ist eine Feuerrohbauversicherung?

        Eine Feuerrohbauversicherung kommt finanziell für Schäden am Rohbau auf, die durch Brand, Blitzschlag und Explosionen entstehen können. Als eigenständige Versicherung sowie als Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung versichert sie entstandene Schäden unabhängig vom Zerstörungsgrad des noch unfertigen Gebäudes. Wichtig für Versicherungsnehmer ist jedoch, dass die Versicherung bereits vor dem ersten Spatenstich abgeschlossen wird. Nur so ist ein umfassender Schutz möglich.

        Weitere Informationen zur Feuerrohbauversicherung »

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