Wichtige Fragen in Kürze

  • Welche Risiken sollten von der Wohngebäudeversicherung versichert sein?

    Welche Risiken sollten von der Wohngebäudeversicherung versichert sein?

    Angeboten wird von den Versicherungen meist der Schutz vor Schäden die durch Feuer, Explosion, Blitzschlag, Leitungswasser, Frost, Hagel, Sturm, Flugzeugabstürze oder Erdbeben entstehen.

    Für Hausbesitzer empfiehlt sich auf jeden Fall eine Absicherung bei Brandschäden, da durch Feuer Häuser vollkommen zerstört werden können.

    Eine Absicherung bei Leitungswasserschäden empfiehlt sich vor allem für ältere Häuser, denn veraltete Wasserleitungen im Inneren des Hauses einen großen Schaden verursachen können.

    Ein weiteres relevantes Risiko sind Sturmschäden, da Stürme durch den Klimawandel in den letzten Jahren zunehmen. Zusätzlich versicherbar sind z. B. Erdbeben, Erdrutsche oder Lawinen.

  • Welche Versicherungssumme ist sinnvoll?

    Welche Versicherungssumme ist sinnvoll?

    Mit der Versicherungssumme wird der Betrag bezeichnet, den die Versicherung im Schadensfall maximal auszahlt. Je höher die Versicherungssumme, desto höher sind auch die zu zahlenden Versicherungsprämien.

    Nach Möglichkeit sollte immer der aktuelle Wert des Hauses versichert sein, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Es empfiehlt sich einen Sachverständigen zu beauftragen.

    Bei späteren Um- bzw. Ausbauten am Haus muss die Versicherungssumme an den gestiegenen Wert des Hauses angepasst werden.

  • Was ist bei einem eingetretenen Schaden zu tun?

    Was ist bei einem eingetretenen Schaden zu tun?

    Ein Schaden sollte der Versicherung schnellstmöglich gemeldet werden (per Einschreiben oder Telefon).

    Der Hausbesitzer sollte eine Liste aller Gegenstände erstellen, die zerstört oder beschädigt wurden (evt. belegt durch Rechnungen oder Kassenbons).

    Beschädigte Gegenstände auf keinen Fall entsorgen. Die Versicherung könnte diese als Nachweis fordern. Machen Sie zusätzlich Fotos aller beschädigten Gegenstände.

    Der Versicherungsnehmer unterliegt der Schadenminimierungs-
    pflicht. Daher sollte er Reparaturen, die dazu dienen weitere Schäden zu vermeiden, selbst durchführen/veranlassen.



Wohngebäudeversicherung Vergleich

  • Absicherung gegen Schäden durch Unwetter, Brand, Wasser
  • Zusätzliche Elementarschäden versichern
  • Preisvorteil durch Online-Abschluss