Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
089 24 24 12 10 Hilfe und Kontakt

Telefonische Expertenberatung

Montag - Sonntag von 08:00 - 22:00 Uhr

abhängig vom Versicherungsprodukt

Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Ergo erstattet Anzeige wegen versuchter Erpressung

München, 12.8.2011 | 16:51 | tei

Die Ergo-Versicherung hat gegen einen Geschäftsmann und zwei Rechtsanwälte Strafanzeige wegen versuchter Erpressung erstattet. Wie Oberstaatsanwalt Ralf Möhlmann am Freitag bekannt gab, nahm die Staatsanwaltschaft Düsseldorf bereits die Ermittlungen auf.

Die Ergo-Versicherung hat wegen versuchter Erpressung Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf erstattet.Die Ergo-Versicherung hat wegen versuchter Erpressung Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf erstattet.
Die drei Beschuldigten sollen ungerechtfertigte Geldforderungen in Millionenhöhe an die Ergo gestellt haben - gleichzeitig drohte das Trio mit Presseveröffentlichungen, die das Versicherungsunternehmen nachhaltig schädigen würden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft haben Prüfungen bestätigt, dass die Anschuldigungen zutreffen könnten. Noch nicht entschieden wurde, ob auch Ermittlungen gegen die Ergo-Versicherung aufgenommen werden - der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte den Konzern wegen Betrugsverdacht angezeigt.

Zusätzlich forderten die Verbraucherschützer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die Ergebnisse der aktuell durchgeführten Sonderprüfung bei der Ergo zu veröffentlichen. Auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes sei dies durchaus gerechtfertigt, sagte Gerd Billen, Vorstand beim vzbv. Eine Sprecherin der BaFin erteilte dem Anliegen jedoch eine Absage und verwies in dieser Angelegenheit auf die eindeutige Rechtslage: "Die BaFin ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet."

Zwar bestehe aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes ein Anspruch auf Auskunft, jedoch nicht grenzenlos. So dürften keine Personen-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht werden. Die Ergo war zuletzt wegen Unregelmäßigkeiten bei Riester-Verträgen und überteuerten Betriebsrenten in die Schlagzeilen geraten. Der Konzern entschuldigte sich mittlerweile in groß angelegten Zeitungsanzeigen und kündigte an, betroffene Kunden zu entschädigen.

Weitere Nachrichten zum Thema Versicherungen