Bisher mussten Mieter*innen allein für die
CO2-Abgabe beim Heizen aufkommen. Die Ampel-Koalition hat sich nun geeinigt:
2023 soll es eine Kostenaufteilung zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen geben, die noch in dieser Woche verabschiedet werden soll. Abhängig ist die Verteilung vom energetischen Gebäudezustand.
Wie das Handelsblatt berichtet, sei das
Stufenmodell des ursprünglichen Gesetzentwurfs
noch einmal verändert worden.
In der untersten Stufe, bei schlecht gedämmten, klimaschädlichen Gebäuden, müssten
Mieter*innen nun lediglich fünf statt zehn Prozent der CO2-Abgabe tragen.
CHECK24 hat berechnet, wie groß die Entlastung für Mieter*innen ist:
2023 beträgt der Preis für
CO2-Emissionen in Deutschland 30 Euro pro Tonne. Mieter*innen mit einem Verbrauch von 20.000 kWh Gas müssten im klimafreundlichsten Haus die
volle CO2-Abgabe für 2023 in Höhe von
128,40 Euro p. a. zahlen. Ist das
Haus besonders
schlecht saniert, müssen sie bei gleichem Verbrauch nur noch fünf Prozent, also
6,42 Euro für die CO2-Abgabe zahlen.
Verbraucher*innen in energetisch schlecht sanierten Wohnungen werden also um
rund 122 Euro entlastet. (Dabei handelt es sich um eine theoretische Annahme von gleichem Verbrauch in allen Gebäudetypen. Der reale Verbrauch in energieeffizienten Gebäuden fällt meist deutlich niedriger aus).
Da beim
Verbrennen von Heizöl mehr CO2-Emissionen anfallen als bei Gas, sind auch die Kosten für Mieter*innen höher. Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh (entspricht ca. 2.000 Liter Heizöl), werden
189,19 Euro fällig,
im schlecht sanierten Haus nur 9,46 Euro. Verschiebung der Erhöhung der CO2-Abgabe
Die vom Bundestag beschlossene
Aussetzung der Erhöhung der CO2-Abgabe bringt wenig Ersparnis. Weil die CO2-Abgabe erst 2024 und nicht bereits 2023 um fünf Euro auf 35 Euro pro Tonne steigt, wird ein Musterhaushalt (20.000 kWh) mit
Gasheizung um 21,40 Euro weniger belastet, ein Musterhaushalt
mit Ölheizung um 31,51 Euro, falls er 100 Prozent des CO2-Preises zahlen muss.