Borreliose bei Landwirt ist Berufskrankheit
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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München, 5.9.2016 | 11:07 | kro
Wer Leistungen bei zwei privaten Unfallversicherungen beantragt und dabei die Existenz des jeweils anderen Vertrags verschweigt, kann wegen der vorsätzlichen Verletzung seiner Anzeigepflicht leer ausgehen. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Verletzt sich ein versicherter Unternehmer beim Hochdrehen der Heizung im Homeoffice, gilt dies als Arbeitsunfall.