Borreliose bei Landwirt ist Berufskrankheit
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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München, 23.9.2016 | 09:31 | che
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) verzeichnet im ersten Halbjahr 2016 deutlich mehr Arbeits- und Wegeunfälle als im Vorjahreszeitraum. Das belegen vorläufige Statistiken der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Als möglichen Grund nennt der Spitzenverband die stark angestiegene Zahl der Erwerbstätigen.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Verletzt sich ein versicherter Unternehmer beim Hochdrehen der Heizung im Homeoffice, gilt dies als Arbeitsunfall.