Borreliose bei Landwirt ist Berufskrankheit
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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München, 16.11.2016 | 14:52 | kro
Wenn Lkw-Fahrer und Radfahrer besser auf den Straßenverkehr achten würden, könnten viele der häufig tödlichen Kollisionen – vor allem an Kreuzungen – vermieden werden. Das ergibt eine aktuelle Auswertung der Unfallforschung der Versicherer (UDV).
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.
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