Borreliose bei Landwirt ist Berufskrankheit
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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München, 24.2.2023 | 10:49 | mst
Eine Arbeitnehmerin hatte sich im Büro auf dem Weg zum Kaffeeautomaten verletzt. Die zuständige Unfallkasse wollte das nicht als Arbeitsunfall gelten lassen. Das Landessozialgericht Hessen sah das jedoch anders.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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