Borreliose bei Landwirt ist Berufskrankheit
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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München, 25.3.2021 | 12:01 | mst
Bei der gesetzlichen Unfallversicherung steigt die Zahl der durch eine Corona-Infektion ausgelösten Berufskrankheiten. Im Januar und Februar 2021 haben solche Verdachtsanzeigen deutlich zugelegt. Dabei ist eine Anerkennung als Berufskrankheit nur in wenigen Branchen möglich.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.
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