Borreliose bei Landwirt ist Berufskrankheit
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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München, 9.12.2010 | 11:30 | sge
Begeisterte Wintersportler haben es vielleicht schon am eigenen Leib erfahren, wie gefährlich das Vergnügen auf der Piste sein kann. Eine kleine Unachtsamkeit, und es kommt zum Sturz, der sehr folgenreich sein kann. Gut beraten ist hier, wer eine private Unfallversicherung besitzt. Wer durch den eigenen Fahrfehler andere Personen verletzt, dem könnte die Privathaftpflicht wertvolle Dienste leisten.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Verletzt sich ein versicherter Unternehmer beim Hochdrehen der Heizung im Homeoffice, gilt dies als Arbeitsunfall.