Borreliose bei Landwirt ist Berufskrankheit
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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München, 12.10.2021 | 14:17 | mst
Ein Ehepaar verunglückt mit dem Motorrad auf dem Weg vom Urlaub zum eigenen Autohaus. Die Frau zieht sich schwere Verletzungen zu, der Mann verstirbt. Das Bundessozialgericht musste klären, ob die Frau Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hat. Endgültig konnten die Richter den Fall allerdings noch nicht entscheiden.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Verletzt sich ein versicherter Unternehmer beim Hochdrehen der Heizung im Homeoffice, gilt dies als Arbeitsunfall.