Borreliose bei Landwirt ist Berufskrankheit
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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München, 18.1.2021 | 15:37 | mst
Seit dem 18. Januar ist das Tragen einer FFP2-Maske im Nahverkehr und im Einzelhandel in Bayern Pflicht. Auch bundesweit wird eine solche Regelung diskutiert. Die gesetzliche Unfallversicherung fordert öffentliche Unterweisungen zum richtigen Tragen der Maske und fürchtet Engpässe bei der Versorgung.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Verletzt sich ein versicherter Unternehmer beim Hochdrehen der Heizung im Homeoffice, gilt dies als Arbeitsunfall.