Borreliose bei Landwirt ist Berufskrankheit
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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München, 8.12.2010 | 11:00 | sge
Das gesellige Beisammensein mit den Arbeitskollegen auf der Weihnachtsfeier entwickelt sich nicht selten zu einer feucht-fröhlichen Angelegenheit. Als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung steht sie zwar unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Jedoch gibt es auch hier Grenzen. Geschieht dem Arbeitnehmer am Ort der Feierlichkeit oder auf der Hin-bzw. Rückfahrt etwas, spielt u.a. sein Alkoholpegel eine entscheidende Rolle.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.
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