Borreliose bei Landwirt ist Berufskrankheit
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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München, 6.4.2017 | 09:53 | che
Im Jahr 2016 wurden weniger tödliche Arbeitsunfälle gemeldet als 2015. Insgesamt verloren 424 Versicherte in der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit ihr Leben. Damit sind Arbeits- und Wegeunfälle selten wie nie. Das meldete die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) am Mittwoch in Berlin.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Verletzt sich ein versicherter Unternehmer beim Hochdrehen der Heizung im Homeoffice, gilt dies als Arbeitsunfall.