Borreliose bei Landwirt ist Berufskrankheit
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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München, 8.12.2017 | 15:20 | kro
Wer auf dem Heimweg von der Arbeit vom Kollegen verprügelt wird, kann dies unter Umständen als Arbeitsunfall geltend machen. Das zeigt ein aktuell veröffentlichtes Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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Das Bundessozialgericht hat entschieden: Verletzt sich ein versicherter Unternehmer beim Hochdrehen der Heizung im Homeoffice, gilt dies als Arbeitsunfall.