Borreliose bei Landwirt ist Berufskrankheit
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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München, 27.6.2017 | 09:50 | kro
Das Risiko, bei der Arbeit einen Unfall zu haben, ist im vergangenen Jahr leicht gesunken. Das geht aus der Jahresbilanz der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor, die deren Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), am Montag veröffentlicht hat.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.
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