Borreliose bei Landwirt ist Berufskrankheit
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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München, 29.8.2016 | 14:06 | kro
Geht ein ärztliches Attest zu spät beim Versicherer ein, hat der Versicherte keinen Anspruch auf Leistungen der privaten Unfallversicherung. Dies gilt auch, wenn der Arzt die Frist versäumt hat. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Verletzt sich ein versicherter Unternehmer beim Hochdrehen der Heizung im Homeoffice, gilt dies als Arbeitsunfall.