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Urteil: Kein gesetzlicher Unfallschutz bei Nachbarschaftsstreit

München, 28.12.2016 | 09:53 | kro

Bei einem tätlichen Angriff in Zusammenhang mit einem Nachbarschaftsstreit besteht kein gesetzlicher Unfallschutz – selbst wenn sich dieser während einer beruflichen Tätigkeit ereignet. Das hat das Landessozialgericht Stuttgart in einem aktuellen Urteil entschieden.

Streitende NachbarnGesundheitliche Schäden durch einen Nachbarschaftsstreit sind nicht gesetzlich unfallversichert.
Im verhandelten Fall beantragte ein Landwirt Leistungen bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, bei der er gesetzlich unfallversichert war. Der Grund: Er habe einen Arbeitsunfall erlitten, da sein Nachbar ihn beim Arbeiten im Wald mit einem Messer angegriffen und einen Nervenstrang an seinem Unterarm durchtrennt habe.

Da die von der Unfallversicherung eingesehenen polizeilichen Ermittlungsakten ein widersprüchliches Bild des angeblichen Tathergangs ergaben, verweigerte diese die Zahlung. Der Fall landete vor Gericht.

Ebenso wie die Vorinstanz wies auch das Landessozialgericht Stuttgart die Klage des Landwirts ab: Ein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bestehe nur, wenn die berufliche Tätigkeit die Ursache für einen Gesundheitsschaden sei. Der Angriff – der ohnehin nicht nachgewiesen werden könne – sei jedoch einzig auf einen jahrelangen Nachbarschaftsstreit zurückzuführen und stehe damit nicht in Zusammenhang mit der Berufstätigkeit des Landwirts.

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