Borreliose bei Landwirt ist Berufskrankheit
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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München, 15.11.2017 | 14:10 | kro
Jeder Sechste (17 Prozent) junge Berufstätige zwischen 16 und 25 Jahren hatte auf dem Weg zur Ausbildungsstätte oder Arbeit schon einmal einen Unfall. Das ergibt eine am Mittwoch veröffentlichte repräsentative Umfrage im Auftrag der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für das Präventionsprogramm "Jugend will sich-er-leben".
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Verletzt sich ein versicherter Unternehmer beim Hochdrehen der Heizung im Homeoffice, gilt dies als Arbeitsunfall.