Borreliose bei Landwirt ist Berufskrankheit
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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München, 21.2.2017 | 09:45 | kro
Ob Fasching, Karneval oder Fastnacht: Freunde der närrischen Zeit unterschätzen das Unfallrisiko in der "fünften Jahreszeit". Das zeigt eine aktuelle repräsentative Studie des Marktforschungsunternehmens Yougov.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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