Borreliose bei Landwirt ist Berufskrankheit
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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München, 5.2.2018 | 10:35 | kro
Ein Radfahrer hat bei einem Unfall keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld von der zuständigen Gemeinde, wenn der schlechte Zustand des Radwegs rechtzeitig zu erkennen gewesen wäre. Das hat das Landgericht Magdeburg in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Verletzt sich ein versicherter Unternehmer beim Hochdrehen der Heizung im Homeoffice, gilt dies als Arbeitsunfall.