Borreliose bei Landwirt ist Berufskrankheit
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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München, 20.6.2022 | 16:52 | mst
Trotz tragischer Einzelfälle wie dem Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen ist der öffentliche Nahverkehr vergleichsweise sicher: Aktuelle Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung zeigen, dass Auto und Fahrrad als Verkehrsmittel viel gefährlicher sind.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Verletzt sich ein versicherter Unternehmer beim Hochdrehen der Heizung im Homeoffice, gilt dies als Arbeitsunfall.