Borreliose bei Landwirt ist Berufskrankheit
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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München, 19.7.2016 | 15:29 | che
Die Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist im Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr um fast zwei Prozent gesunken – und das obwohl die durchschnittlichen Arbeitsstunden um 1,5 Prozent angestiegen sind. Das meldete die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) am Dienstag. Auch starben im Vergleich zu 2014 weniger Menschen infolge eines Arbeitsunfalles.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Verletzt sich ein versicherter Unternehmer beim Hochdrehen der Heizung im Homeoffice, gilt dies als Arbeitsunfall.